Allgemeines
Beschreibung
Die Ingenieur- und Baukammern führen Listen der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure.
Eine Bauvorlageberechtigung ist Voraussetzung, um die Genehmigungsplanung für die Änderung, das Errichten oder Abbrechen von Bauwerken unterzeichnen zu dürfen. Dabei ist die bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser für den Inhalt der Genehmigungsplanung verantwortlich.
Die Bauvorlageberechtigung wird nach Landesrecht geregelt, entweder in Landesbauordnungen, Architekten- oder Ingenieursgesetzen sowie in Kammergesetzen.
Die Bezeichnung der Liste kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, so heißt sie u. a. „Liste der Entwurfsverfasser“, „Liste der Bauvorlageberechtigten“ oder etwa „Liste der unbeschränkt bauvorlageberechtigten Ingenieure“. In Brandenburg wird keine separate Liste geführt, hier genügt der Zusatz „Bauvorlageberechtigung“ der Ingenieursliste der Kammer.
Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten ist gegen Gebühr bei der zuständigen Ingenieurs- oder Baukammer zu beantragen, dabei wird die Eintragung in einem anderen Bundesland häufig anerkannt.
Für die Eintragung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens sowie eine mindestens zweijährige (in Hamburg dreijährige) Berufspraxis auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden Voraussetzung.
Nach Beantragung entscheidet in der Regel der Eintragungsausschuss über das Vorliegen der Voraussetzungen.
Die Bauvorlageberechtigung steht häufig in Verbindung mit der (Pflicht-)Mitgliedschaft in der zuständigen Ingenieurkammer.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Bauvorlageberechtigt ist, wer in die Liste eingetragen ist. Somit wird den Bauherrinnen und -herren öffentlich, transparent und zuverlässig Auskunft darüber gegeben, welche Ingenieurin oder welcher Ingenieur bauvorlageberechtigt ist.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Bauherrin oder der Bauherr hat mit der Planung ihres / seines Bauvorhabens eine geeignete Entwurfsverfasserin oder einen -verfasser zu beauftragen. Diese / dieser ist dafür verantwortlich, dass ihr / sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und ist somit bei Bauvorhaben mit ihrer / seiner Planung für die Berücksichtigung aller relevanten baurechtlichen Vorschriften unter anderem für Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz oder Arbeitsschutzes verantwortlich.
Absehbare Entwicklungen, geplanter Ausbau
Die Prüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden, ob eine Ingenieurin oder ein Ingenieur über die Bauvorlageberechtigung verfügt, kann künftig online über eine Schnittstelle zur di.BAStAI-Datenbank erfolgen.
Die Daten der Listen sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Gesetzliche Ebene
Gesetzlich
Rechtsgrundlagen
Landesbauordnungen
Architekten- und Ingenieursgesetze
Kammergesetze
Internetauftritt, Flyer, weitere Quellen
Inhalt des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Bauvorlageberechtigte IngenieureMerkmale und weitere Details
Objekt-ID
1850380
Klassifikation
Personen
Beschreibung
Ingenieurinnen und Ingenieure, die in einer Liste der vorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind.
Merkmale
Name
Merkmals-ID
1849800
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsname
Merkmals-ID
1849768
Optionalität
Angabe verpflichtend
Vorname
Merkmals-ID
1849772
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsdatum
Merkmals-ID
1849766
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geburtsort
Merkmals-ID
1849774
Optionalität
Angabe verpflichtend
Geschlecht
Merkmals-ID
1849790
Optionalität
Angabe verpflichtend
Staatsangehörigkeit
Merkmals-ID
1849778
Optionalität
Angabe verpflichtend
Akademischer Grad
Merkmals-ID
1849906
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift
Merkmals-ID
1849782
Optionalität
Angabe verpflichtend
Bankverbindung
Merkmals-ID
1849958
Beschreibung
Angabe von: Geldinstitut, IBAN, Kontoinhaber/in falls abweichend.
Optionalität
Angabe verpflichtend
Anschrift Büro
Merkmals-ID
1837366
Optionalität
Angabe verpflichtend
Mitglied Ingenieurkammer
Merkmals-ID
1837368
Beschreibung
Name der Kammer und Mitgliedsnummer
Optionalität
Angabe verpflichtend
Berufsausbildung
Merkmals-ID
1837370
Beschreibung
Hochschule, Fachrichtung, Datum des Abschlusses
Optionalität
Angabe verpflichtend
Angaben zur Tätigkeit
Merkmals-ID
1837372
Beschreibung
Beschäftigungsart, z. B. selbstständig, angestellt, Beamter
Optionalität
Angabe verpflichtend
Eintragung in Bauvorlageberechtigungsliste anderer Bundesländer
Merkmals-ID
1837374
Beschreibung
Angabe des Bundeslandes, ggf. Listennummer
Optionalität
Angabe verpflichtend
Qualität
Der Abdeckungsgrad ist hoch, da die Eintragung in die Liste Voraussetzung für eine Bauvorlageberechtigung ist.
Im Antragsprozess ist eine Reihe von Nachweisen vorzulegen (u. a. Hochschulzeugnis, Tätigkeitsnachweise, Führungszeugnis, Berufshaftpflichtversicherung).
Periodizität und Aktualität
Die Daten gehen erstmals auf Antrag ein.
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Zuständigkeiten
Fachlich-inhaltlich zuständig sind die jeweiligen Ingenieur- und Baukammern.
Zugriffsbeschränkung
Der Zugriff ist beschränkt.
Zugriffsberechtigungen
Eine anlassbezogene Bereitstellung von Daten für die bundesweite Ingenieurssuche erfolgt nach vorheriger Zustimmung an die Bundesingenieurkammer. Ebenfalls werden anlassbezogen personenbezogene Daten an das zuständige Versorgungswerk bei erstmaliger Eintragung weitergeleitet.
Ferner können nach gesetzlicher Bestimmung anlassbezogen Daten gegenüber folgenden öffentliche Stellen bereitgestellt werden: Gerichte, Staatsanwaltschaften, andere Ingenieurkammern, Sozialträger, Versicherungen und Versorgungswerke.
Technische Standards, Betrieb, Schnittstellen
Portale, Fachanwendungen und Anbieter
Die Ingenieur- und Baukammern der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen über eigene Mitglieder-Portale.
Bezug zur amtlichen Statistik
Bezug zur amtlichen Statistik
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Redaktioneller Stand: 09.01.2024